Vorurteile gegenüber der Windenergie

Vorurteile gegenüber der Windenergie

Die Windenergie hat viele Vorteile und auch einige Nachteile, die unbestritten sind. Doch über diese Nachteile hinaus herrschen gegenüber dieser regenerativen Energieform auch Vorurteile. Damit hat sich das Bundesumweltministerium schon Anfang 2019 befasst. Hier ist das Ergebnis der diesbezüglichen Expertenauswertung.

Vorurteil 1: Windkraft spart in Wahrheit kein CO2 ein

Das stimmt nicht. Im Jahr 2018, das die Experten des Bundesumweltministeriums betrachteten, konnten in Deutschland 182,1 Millionen Tonnen Kohlendioxid (entspricht bei den CO₂-Äquivalenten 183,7 Millionen Tonnen) durch erneuerbare Energien eingespart werden. Dazu trug die Windenergie 74,6 Millionen Tonnen bei.

Vorurteil 2: Windenergieanlagen schreddern Vögel

Es ist wahr: Vögel können mit Windenergieanlagen kollidieren, was in Deutschland jährlich zu ~100.000 getöteten Vögeln führt. Das ist bedauerlich, weshalb bei der Errichtung der Windräder strikte Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes gelten, die im internationalen Vergleich sehr streng ausfallen. Das Gesetz ermöglicht es, die Windenergienutzung in Region auszuschließen oder zu beschränken, in denen sich oft gefährdete Vogelarten aufhalten oder in denen sie sogar siedeln.

Wichtig ist auch noch der Aspekt, dass Vögel auch an anderen Stellen zu Tode kommen, nämlich vorrangig an Glasscheiben hoher Gebäude, aber auch im Verkehr und durch Hauskatzen. Diese Zahlen gehen in die vielfachen Millionen. Die Todesfälle an Windenergieanlagen dürften bei zwei bis drei Vögeln pro Jahr und Windenergieanlage liegen. Sie sind gegenüber den anderen unnatürlichen Todesursachen von Vögeln marginal.

Vorurteil 3: Windenergieanlagen können energetisch nicht effizient sein

Auch das stimmt erwiesenermaßen nicht. Die Verfechter dieses Vorurteils behaupten, dass für die Produktion eines Windrades, seine Errichtung und seinen Betrieb mehr Energie aufgewendet wird, als es insgesamt produzieren kann. Das ist eine krasse Fehleinschätzung. In Wahrheit amortisiert sich die Anlage rein energetisch schon nach dem 3. bis 7. Monat ab Errichtung (je nach Bauart und Größe). Dann hat sie mindestens diejenige Energie erzeugt, die für ihren Bau, für ihren Betrieb und für ihren Rückbau nötig ist. Anschließend liefert jede Betriebsstunde der Anlage „netto“ sauberen Strom. Die Anlagenlaufzeit soll mindestens 20 Jahre betragen, doch natürlich laufen viele Windräder auch länger. Eine konventionelle Energieerzeugungsanlage kann sich niemals auf diese Weise energetisch amortisieren: Sie benötigt immer mehr Energie aus Brennstoffen, als sie an Nutzenergie gewinnen kann.

Vorurteile gegenüber der Windenergie
Vorurteile gegenüber der Windenergie

Vorurteil 4: Windenergieanlagen müssen nach 20 Jahren als Sondermüll entsorgt werden

Zunächst einmal muss keine Windenergieanlagen zwingend nach 20 Jahren abgebaut werden. Die 20 Jahre sind lediglich der Zeitraum der finanziellen Förderung. Wenn aber eine Anlage wirklich ihre Lebensdauer überschritten hat, können ihre Bestandteile recycelt werden.

Vorurteil 5: Der Ausbau der Windenergie und anderer erneuerbarer Energien gefährdet die Versorgungssicherheit

Dieses Vorurteil gründet sich darauf, dass Wind- und variabel Strom liefern und sich daher (noch) nicht für die Grundlastversorgung eignen. Gleichwohl basiert jetzt schon auf diesen Technologien unter anderem die sehr sichere Energieversorgung in Deutschland, indem die Stromausbeute gezielt und bedarfsweise zu den Verbrauchern gelenkt und in gewissen Grenzen auch gespeichert wird. Auch international funktioniert dies gut, wie diverse Studien belegen. Den besten Beleg liefert indes die deutsche Stromversorgung mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von 51,6 % (Stand: Sommer 2022). Dennoch blieb unser Stromnetz immer stabil. Es gibt Länder mit einer ebenso sicheren Versorgung und einem noch höheren Anteil an erneuerbaren Energien, so etwa Dänemark.

Vorurteil 6: Der Infraschall der Windenergieanlagen macht krank

In der Tat emittieren Windräder etwas Infraschall. Das sind Töne bzw. Geräusche mit Frequenzen unterhalb von 20 Hertz. Diese Frequenzen gibt es aber auch aus anderen Quellen. Sie sind ein alltäglicher, überall präsenter Bestandteil der menschlichen Lebenswelt. Viele natürliche und technische Verursacher emittieren Infraschall. Dazu gehören unter anderem:

  • Gewitter
  • Wind
  • Meeresdünung
  • Vulkane
  • Meteoriten
  • Klima- und Lüftungsanlagen
  • Kraftfahrzeuge bei bestimmten Motordrehzahlen
  • Umspannwerke
  • Turbinen
  • Lautsprechersysteme
  • Windenergieanlagen
  • Kühlschränke

Infraschall ist wegen seiner tiefen Frequenzen bewusst nur schwer wahrzunehmen, doch manchmal zu spüren. Es gibt Menschen, die sich am Kühlschrank ihres Nachbarn stören, während dieser selbst den emittierten Infraschall gar nicht hört. Allerdings lässt auch die Schalldruckwelle des Infraschalls mit der Entfernung von der Schallquelle sehr schnell nach. Bei Windenergieanlagen ist der Schalldruckpegel sehr gering. In wenigen Hundert Metern Entfernung liegt er unterhalb der Grenze dessen, was unsere Ohren oder auch unser gesamter Organismus noch wahrnehmen können. Zudem wird der Infraschall meistens von anderen natürlichen Geräuschen überdeckt.

Entsprechende Messungen des Infraschalls in der Umgebung von Windrädern haben folglich zu den Abstandsregeln zu Wohnbebauungen geführt. Dennoch stellen sich manche Menschen vor ein Windrad und „hören“ den Infraschall (was durchaus möglich ist), um anschließend Klage gegen diese Lärmemission zu erheben. Vor Gericht treten dann Gutachter auf und zitieren wissenschaftliche Studien, die belegen, dass der Infraschall aus Windenergieanlagen die menschliche Gesundheit nicht schädigen kann. Unter anderem liegt hierzu eine Studie des Umweltbundesamtes vor. Das Fazit dieser Studie lautet, dass der Infraschall der Windenergieanlagen nicht schädlicher als derjenige Infraschall ist, den die anderen genannten Quellen schon immer verursachen. Dennoch steht das Problem unter strenger Beobachtung.

Das deutsche Umweltbundesamt und das BMWK (Bundesministerium Wirtschaft / Klimaschutz) beobachten die Studienlage zu diesem Thema sehr eng. Die Erkenntnisse sind noch jung und nicht fehlerfrei. So hatte die BGR (Bundesanstalt Geowissenschaften / Rohstoffe) im Jahr 2004 den Infraschalldruck einer Windenergieanlage gemessen und einen falschen, um 36 dB(A) erhöhten Schalldruckpegel gemeldet. Der daraus resultierende Schalldruck von 95 dB(A) in 300 m Entfernung und 85 dB(A) in 1.000 m Entfernung wäre natürlich viel zu hoch, entspricht aber nicht den Tatsachen. Die tatsächlichen Werte betragen 59 und 49 db(A), worauf später Forscher der Universitäten Bayreuth und Erlangen-Nürnberg die Techniker der BGR hinwiesen. Doch dieser Messfehler ging sofort durch die Medien und untermauerte das oben genannte Vorurteil: Windräder sind schlimmste Emittenten von gesundheitsschädlichem Infraschall.

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